Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse bei einer kieferorthopädischen Behandlung?
Die kieferorthopädische Behandlung ist für viele Patienten, insbesondere Kinder und Jugendliche, eine wichtige Maßnahme, um Zahn- und Kieferfehlstellungen zu korrigieren. Doch wer trägt die Kosten? In diesem Blogbeitrag erfahren Sie, welche Kosten die gesetzliche Krankenkasse bei einer kieferorthopädischen Behandlung übernimmt und worauf Sie achten sollten.

Welche Kosten übernimmt die Gesetzliche Krankenkasse bei Kindern und Jugendlichen ?
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für kieferorthopädische Behandlungen bei Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Hier kommt die sogenannte „Kieferorthopädische Indikationsgruppe (KIG)“ ins Spiel KIG – Einstufung. Diese Klassifizierung teilt Zahn- und Kieferfehlstellungen in fünf Gruppen ein:
– KIG 1 und 2: In diesen Fällen übernimmt die Krankenkasse keine Kosten.
– KIG 3 bis 5: Ab KIG 3 übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die kieferorthopädische Behandlung.
Was bedeutet ein „Eigenanteil der Eltern“?
Auch wenn die Krankenkasse die Kosten für die Behandlung übernimmt, tragen die Eltern zunächst einen Eigenanteil von 20% der Behandlungskosten. Bei Geschwisterkindern, die gleichzeitig in Behandlung sind, reduziert sich der Eigenanteil für das zweite Kind auf 10%. Dieser Anteil wird am Ende der Behandlung zurückerstattet, wenn die Behandlung erfolgreich abgeschlossen wurde.
Wichtig ist dabei, dass die Krankenkasse regelmäßig über den Behandlungsfortschritt informiert wird, um die Kostenübernahme sicherzustellen. Wir sind verpflichtet, die Gesetzliche Krankenversicherung zu informieren, wenn eine Behandlung einen nicht-planmäßigen Verlauf nimmt. Dazu zählen häufige Reparaturen, mehrfach versäumte Termine, verlorene Spangen u.ä.
Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse bei Erwachsenen?
Für Erwachsene übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen nur in sehr wenigen Fällen die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung. Eine Ausnahme tritt bei schweren Kieferanomalien ein, die eine Kombination aus chirurgischen und kieferorthopädischen Eingriffen erfordern KFO/KCH-Therapie.
Behandlungen, die keine kieferchirurgische Intervention bedürfen, wie die Korrektur von Engständen, müssen von Erwachsenen selbst bezahlt werden. Dazu kann man beispielsweise eine Behandlung mit den transparenten Zahnschienen der Firmen Angel Align (Angel Aligner Angel-Aligner ) oder Align Technology durchführen. (Invisalign Unsere Invisalign-Behandlung Warum Invisalign-Schienen ?


Zusatzleistungen / Mehrleistungen: Was wird nicht von der Gesetzlichen Krankenversicherung übernommen?
Auch bei Kindern und Jugendlichen, deren Behandlung durch die Krankenkasse abgedeckt wird, gibt es einige Zusatzleistungen und Mehrleistungen, die von den Eltern selbst getragen werden müssen. Hierzu gibt es einen vom Gemeinsamen Bundesausschuss festgelegten Leistungskatalog (Kieferorthopädie-Richtlinien – Gemeinsamer Bundesausschuss), in dem diese Leistungen genau definiert sind. Dazu zählen beispielsweise:
- Mini-Brackets, Selbstlegierende Brackets oder Keramikbrackets
- Hochelastische / Thermoelastische Bögen
- Indirektes Kleben mittels CAD/CAM-Technik CAD / CAM in der Multiband-Therapie
- Festsitzende Retainer nach der Behandlung Was ist ein Retainer ?
- Spezielle Versiegelungen oder regelmäßige professionelle Zahnreinigungen während der Behandlung
Diese Leistungen gelten als ästhetische oder komfortsteigernde Maßnahmen und sind daher nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse enthalten. Wenn man eine private Zusatzversicherung hat, dann sind oftmals diese Leistungen abgedeckt. In diesem Fall übernimmt die private Zusatzversicherung die Kosten für die Mehr- und Zusatzleistungen. Wünscht man sich aber die Behandlung mit den transparenten Schienen (Alignern) anstelle einer festen Zahnspange, dann zahlt die Krankenkasse keine Kosten – auch nicht die Basisleistungen.
Private Krankenversicherung und Zusatzversicherungen
Wenn Sie privat versichert sind oder eine Zusatzversicherung für Zahn- und Kieferorthopädie abgeschlossen haben, können die Regelungen zur Kostenübernahme variieren. Dies ist auch abhängig von Ihrem gewählten Tarif. Viele private Krankenversicherungen und Zusatzversicherungen decken auch ästhetische Behandlungen oder Behandlungen im Erwachsenenalter ab. So werden auch oftmals die Behandlungen mit den transparenten Schienen von der Privaten Krankenversicherung übernommen. Es ist jedoch ratsam, vor Beginn der Behandlung einen Kostenvoranschlag beim Kieferorthopäden einzuholen und diesen unbedingt mit der Versicherung abzuklären.

Fazit: Frühzeitig informieren lohnt sich
Die Kostenübernahme für kieferorthopädische Behandlungen durch die gesetzliche Krankenkasse ist klar geregelt, jedoch gibt es Einschränkungen – vor allem bei Erwachsenen oder ästhetischen Wünschen. Wir empfehlen, sich frühzeitig beim Kieferorthopäden über den Behandlungsplan und mögliche Zusatzkosten zu informieren. So wissen Sie genau, welche Kosten auf Sie zukommen.
Wenn Sie Fragen zur Kostenübernahme haben oder eine kieferorthopädische Behandlung planen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Vereinbaren Sie einfach einen Beratungstermin in unserer Praxis!






